Sehr geehrte MandantInnen,
aufgrund der aktuellen Pandemielage bitten wir um Verständnis, dass wir vorerst nur noch Telefontermine vergeben können, es sei denn, Sie kommen zu einer Erstberatung in unsere Kanzlei.
Sollte im Einzelfall ein persönlicher Besprechungstermin erforderlich sein, so kann dies nur unter den sog. „3G-Bedingungen“ geschehen. Bitte bringen Sie daher für einen Besuch in unserer Kanzlei einen Nachweis darüber mit, dass Sie
- gegen COVID-19 geimpft,
- von COVID-19 genesen oder
- negativ auf COVID-19 getestet sind.
Wir akzeptieren Tests einer offiziellen Stelle, die nicht älter als 48 Stunden sind.
Wir hoffen, dass wir uns recht bald unter Normalbedingungen wiedersehen können.
Ihre
Rechtsanwälte Schulte & Herrmann