Kostenübersicht

Keine Angst vor zu hohen Gebühren

Die Vergütung von Rechtanwältinnen und Rechtanwälten ist gesetzlich geregelt. Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist eine Vielzahl von Gebührentatbeständen erfasst.

Die Höhe der Bebühren für die anwaltliche Tätigkeit ist vom RVG vorgegeben. Sie richtet sich entweder nach dem sogenannten Streitwert, also dem finanziellen Interesse des Mandanten oder es existieren davon unabhängige Gebührenrahmen – je nach Tätigkeit des Rechtsanwalts.

In der Regel gibt es keine „teuren“ oder „günstigen“ Rechtsanwälte.

Über die vorraussichtlich zu erwartetenden Kosten für die anwältliche Tätigkeit erteilen wir Ihnen vorab individuell Auskunft. Hierfür fallen keine Kosten an.

Gern kümmern wir uns für Sie auch um den anfallenden Schriftverkehr mit Ihrer Rechtsversicherung.

Mitunter kann die Gegenseite verpflichtet sein, das anwaltliche Honorar zu zahlen.

Wir sind immer bemüht, außergerichtlich, im gerichtlichen und in behördlichen Verfahren dieses Ergebnis für unsere Mandanten zu erzielen.

Für Einkommensschwächere bestehen staatliche Unterstützungsmöglichkeiten in Form von Prozesskostenhilfe (gerichtlich) und der Beratungshilfe (außergerichtlich). Bei Strafsachen kann eine Pflichtverteidigung in Frage kommen. Wir beraten Sie gern.


Unsere Leistungen im Überblick

„Mehr für sein Geld bekommen“ lautet die Devise. Deshalb bekommen Sie bei uns ein „Sorgenlos“-Paket, bei dem Sie keine Angst vor Gebührenfallen haben müssen. 
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