Rechtsanwalt David Herrmann

David Herrmann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

Kontakt

Telefon: 05527 / 98 75 0
info@schulte-herrmann.de

Fachbereiche

Arbeitsrecht
Erbrecht
Mietrecht
Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Verkehrsrecht
Vertragsrecht
Forderungseinzug

Herr Rechtsanwalt Herrmann wurde 1979 in Göttingen geboren, wo er auch im Jahr 1999 das Abitur ablegte. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen absolvierte er im Bezirk des OLG Braunschweig das Rechtsreferendariat, u.a. beim Amtsgericht und dem Rechtsamt der Stadt Duderstadt sowie bei einer Großen Strafkammer des Landgerichts Göttingen.

Seit dem Jahr 2009 ist Herr Herrmann zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.

Das Dezernat von Herrn Rechtsanwalt Herrmann hat zwei Schwerpunkte:

  • Herr Rechtsanwalt Herrmann ist Fachanwalt für Strafrecht. Die Bezeichnung Fachanwalt ist ein Titel, der einem Rechtsanwalt in Deutschland verliehen werden kann und dem Nachweis dienen soll, auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen (§ 43c BRAO). Die Führung eines Fachanwaltstitels wird Rechtsanwälten nur bei Nachweis besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse (bearbeitete Rechtsfälle aus dem Fachanwaltsgebiet sowie Nachweis über eine gewisse Anzahl gerichtlicher Verfahren) gestattet. Der Rechtsanwalt muss sich außerdem auf dem Gebiet der Fachanwaltsbezeichnung fortbilden.
  • Aufgrund der Historie unserer Kanzlei bearbeitet Herr Rechtsanwalt Herrmann auch eine Vielzahl von zivilrechtlichen Teilgebieten. Er ist Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht, Erbrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht und Vertragsrecht. Auf weiteren Rechtsgebieten berät er Sie auf Anfrage.

Herr Rechtsanwalt Herrmann ist Mitglied des Niedersächsischen Landesjustizprüfungsamts. Im Auftrag des Oberlandesgerichts Braunschweig bildet er als Arbeitsgemeinschaftsleiter angehende Juristen (Referendare) aus.